Auch im Rahmen der Duplik werde dies nicht transparent dargelegt. Die höheren Preise würden zu einer erhöhten Punkteanzahl bei der Beschwerdegegnerin führen – sprich einer verzerrten besseren Bewertung des Preiskriteriums, die dann bei der Schlussberechnung der Punkte derart ins Gewicht falle, dass die Beschwerdeführerin an die zweite Stelle rücke. Diese als Gesamtpreis in die Preisbewertungsformel eingeflossenen Zahlen hätten der Beschwerdeführerin während des Ausschreibungsverfahrens kaum bekannt sein können, sondern hätten erst vor der Einreichung der Replik der Überprüfung durch ein Rechtsmittel zugeführt werden können. Daher könne die Rüge nicht als verspätet betrachtet werden.