Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie bemängle nicht die Preisbewertungsregel, sondern die eingesetzten Preise (Preisberechnung bzw. Preisbestimmung), welche wesentlich von den offerierten Gesamtkosten abweichen würden. Es werde nicht transparent dargelegt und sei nicht nachvollziehbar, wie diese eingesetzten Zahlen zustande gekommen seien bzw. wie sich die abweichenden Preise zusammensetzen würden (beispielsweise, ob Optionen mit in die Berechnung einbezogen worden seien oder nicht). Auch im Rahmen der Duplik werde dies nicht transparent dargelegt.