Soweit die Beschwerdeführerin erst in der Replik und damit nach Ablauf der Beschwerdefrist verlange, dass die angefochtene Verfügung auch in Bezug auf Preisbewertung zu überprüfen sei, gehe sie über den Streitgegenstand hinaus. Auf die entsprechenden Vorbringen sei daher nicht einzutreten, jeden- 47 Replik vom 31. Oktober 2019 25/34 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2019.GEF.1386