3. Rügen betreffend Preisbestimmung und Preisbewertungsregel Argumentation der Parteien Mit Replik vom 31. Oktober 2019 stellt die Beschwerdeführerin ergänzend den Antrag auf Offenlegung der Bewertung der technischen und funktionalen Kriterien pro Anbieter. Zur Begründung führt sie aus, die Preisbewertungsregel sei in den Ausschreibungsunterlagen nicht definiert worden. Sie sei weder vorgängig publiziert noch anderweitig bekanntgegeben worden. Daher sei nach Treu und Glauben davon auszugehen, dass die Preiskurve nachträglich festgelegt worden sei, weswegen sich die früheste Möglichkeit zur Prüfung erst im vorliegenden Beschwerdeverfahren ergeben habe.