Gemäss Ausschreibung vom 4. Februar 2019, Ziff. 2.1 wurden die Präsentationen des Angebotes zwischen dem 27. und dem 29. Mai 2019 eingeplant. Die Offertpräsentation der Beschwerdeführerin fand am 27. Mai 2019, die Präsentation der Beschwerdegegnerin infolge Abwesenheit des Projektleiters der Vorinstanz am 19. Juni 2019 statt. Es trifft zwar zu, dass die Beschwerdegegnerin rund drei Wochen mehr Zeit hatte, um die Offertpräsentation vorzubereiten. Jedoch spielt dies angesichts der gesamten Zeitspanne von knapp vier Monaten, welche den Anbieterinnen für die Vorbereitung der Präsentation zur Verfügung stand, keine massgebende Rolle.