Tatsächlich führt die fehlende deutsche Muttersprache des Projektleiters der Beschwerdeführerin zu einer gewissen Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit, welche ein wichtiges Kriterium bei der Projektorganisation darstellt. Zudem hat der Projektleiter anlässlich der Nachbefragung am 16. August 2019 selbst darauf hingewiesen, dass Missverständnisse entstehen, wenn Mundart gesprochen werde. Auch bei einem Vergleich der Offertpräsentationen der Beschwerdeführerin und der Beschwerdegegnerin erscheinen die Bewertungen schlüssig, wurden doch für sehr gute Leistungen durchwegs 10 Punkte, für gute Leistungen 8 Punkte vergeben.