2.3.3.3 Die Bewertung der Präsentationen ist nachvollziehbar begründet. Insbesondere hat die Vorinstanz sowohl in der oben dargestellten Evaluation als auch in der Duplik schlüssig dargetan, weshalb sie den Punkt «Projektorganisation» im Angebot der Beschwerdeführerin mit 6 Punkten bzw. mit «genügend» bewertet hat. Tatsächlich führt die fehlende deutsche Muttersprache des Projektleiters der Beschwerdeführerin zu einer gewissen Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit, welche ein wichtiges Kriterium bei der Projektorganisation darstellt.