Die Beschwerdeführerin bringt überdies vor, die Vorinstanz habe die Offertpräsentation nicht korrekt protokolliert und lediglich die konsolidierte Bewertung eingereicht, weswegen nicht nachvollziehbar sei, wer anwesend gewesen sei bzw. welche Personen die Präsentationen bewertet hätten. Zudem sei aufgrund einer Nachbefragung drei Monate nach Offertpräsentation eine enorme Abwertung vorgenommen worden, weil der Projektleiter nicht deutscher Muttersprache sei. Schliesslich habe die Beschwerdeführerin weniger Zeit für die Offertpräsentation gehabt als die anderen Anbieter.