Aus der Zuschlagsverfügung wie auch der «Bewertung der Offerten vom 20. August 2019»36 geht demgegenüber hervor, dass die Unterkriterien B1-B15 mit 20 % bzw. mit maximal 2000 Punkten, die Unterkriterien B16-B19 mit 10 % bzw. mit maximal 1000 Punkten gewichtet werden. Dementsprechend werden die bei den Subkriterien B1 bis B16 verteilten Punkte mit dem Faktor 13,337, die bei den Subkriterien B16 bis B19 verteilten Punkte jedoch mit dem Faktor 2538 multipliziert.