Kosten 30 Gemäss Ausschreibung wird das Zuschlagskriterium «Anbieterspezifische Kriterien» mit 30 % gewichtet, ohne Nennung von Subkriterien. In der Zuschlagsverfügung werden die «Anbieterspezifischen Kriterien» nur noch mit 20 % gewichtet, zugunsten des neu unter den Zuschlagskriterien aufgeführten Kriteriums «Offertpräsentation» mit einer Gewichtung von 10 %.