Notabene sei der Termin vom 27. Mai 2019 gemäss Ausschreibung bereits seit anfangs Februar 2019 bekannt gewesen. Die Behauptung, die anderen Anbieterinnen hätten drei bis vier Wochen mehr Zeit für die Vorbereitung der Offertpräsentationen zur Verfügung gehabt, sei unerheblich. Die Einladung an die Beschwerdeführerin für die Präsentation am 27. Mai 2019 sei nach telefonischer Vorabkoordination mit Schreiben vom 6. Mai 2019 (BV, Beilage 8) erfolgt. Damit hätten der Beschwerdeführerin nach der definitiven Terminkoordination für die Vorbereitung drei Wochen zur Verfügung gestanden, was ausreichend sei.