Die Aussage der Beschwerdeführerin, es sei eine Abwertung vorgenommen worden, weil der Projektleiter nicht deutscher Muttersprache sei, treffe zu. Die Funktion eines Projektleiters sei bedeutsam. Anlässlich der Nachbefragung am 16. August 2019 habe der Projektleiter erklärt, es komme erfahrungsgemäss zu Missverständnissen, wenn Mundart gesprochen werde. Er habe sich auch 16 Replik vom 31. Oktober 2019