Die in der Beschwerdevernehmlassung erwähnte Protokollierung suche man in der Beilage 9 vergeblich – lediglich die konsolidierte Bewertung sei eingereicht worden. Einerseits sei nicht nachvollziehbar, wer anwesend gewesen sei bzw. welche Personen die Präsentationen bewertet hätten (im Gegensatz zu sämtlichen anderen Zuschlagkriterien der Ausschreibung, wo dies transparenter dargelegt worden sei), andererseits sei eine enorme Abwertung vorgenommen worden, weil der Projektleiter nicht deutscher Muttersprache sei. Auch sei diese Abwertung gar nicht im Rahmen der Offertpräsentation vorgenommen worden, sondern aufgrund einer Nachbefragung drei Monate nach Offertpräsentation.