Die «Offertpräsentation» sei somit kein neues Kriterium, sondern falle unter das Kriterium «Anbieterspezifische Kriterien». Da die «Offertpräsentation» weder ein technisches/funktionales Kriterium sei noch etwas mit den Kosten zu tun habe, sei es korrekt gewesen, die «Offertpräsentation» unter dem Kriterium «Anbieterspezifische Kriterien» zu bewerten. Die Gewichtung sei nicht verändert worden, da die anbieterspezifischen Kriterien wie ausgeschrieben mit insgesamt 30 % bewertet worden seien. Eine «Umverteilung der Gewichtung» habe nicht stattgefunden.