Die Beschwerdefrist beträgt zehn Tage (Art. 14 Abs. 1 ÖBG und Art. 15 Abs. 2 IVöB). Die angefochtene Verfügung datiert vom 27. August 2019 und wurde am 28. August 2019 eröffnet. Die Beschwerdefrist hat somit am Montag, 9. September 2019 geendet (Art. 41 Abs. 1 VRPG). Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde vom 9. September 2019 ist somit einzutreten.