10. Mit Schlussbemerkungen vom 28. November 2019 stellte die Beschwerdeführerin in der Sache folgende Rechtsbegehren: 1. Die Zuschlagverfügung vom 28. August 2019 (Eröffnungsdatum) des Projekts Beschaffung und Einführung der unternehmensweiten IP basierenden Telefonie und UCC Lösung für die Y.___, sei aufzuheben. 2. Die Sache sei zur neuen Beurteilung unter Verzicht auf das Zuschlagskriteriums Offertpräsentation, an die Beschaffungsstelle zurückzuweisen.