5. Eventualiter zum Antrag Nr. 4; Der Beschaffungsstelle sei vorsorglich zu untersagen, irgendwelche Vollzugsvorkehrungen, welche den Ausgang des Beschwerdeverfahrens präjudizieren könnten, vorzunehmen, namentlich den Zuschlag zu erteilen und/oder den Vertrag abzuschliessen. 6. Sämtliche für den Entscheid der vorliegenden Rechtsbegehren relevanten Verf ahrensakten seien hinter der Beschaffungsstelle zu edieren. Anschliessend sei der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Einsichtnahme in diese Akten und zur Stellungnahme sowie zur allfälligen Beschwerdeergänzung einzuräumen.