{"Signatur": "BE_VB_003", "Spider": "BE_Weitere", "Datum": "2020-03-25", "PDF": {"Datei": "BE_Weitere/BE_VB_003_2019-GEF-1386_2020-03-25.pdf", "URL": "https://www.gsi.be.ch/content/dam/gsi/dokumente-bilder/de/ueber-uns/generalsekretariat/rechtsabteilung/rechtssprechung/rechtsprechung-alt/2019/2019-gef-1386-anonymisiert.pdf", "Checksum": "83dc8b2f0bd92af37929c747522bb7e0"}, "Scrapedate": "2025-07-24", "Num": ["2019.GEF.1386"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "it"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion 25.03.2020 2019.GEF.1386"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de la santé, des affaires sociales et de l'intégration 25.03.2020 2019.GEF.1386"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bern Verwaltungsbehörden Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Berne Autorités administratives Direction de la santé, des affaires sociales et de l'intégration"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Berna  Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Beschaffungsverfahren: Beschwerde gegen Zuschlag"}], "ScrapyJob": "446973/73/41", "Zeit UTC": "24.07.2025 02:25:53", "Checksum": "3991c8b1cc15dc2da7f87de6f4b0b86b", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bern Verwaltungsbehörden Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion 25.03.2020 2019.GEF.1386\nRegeste:\nBeschaffungsverfahren: Beschwerde gegen Zuschlag\n\nGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion\n\nRathausgasse 1\nPostfach\n3000 Bern 8\n+41 31 633 79 20 (Telefon)\n+41 31 633 79 09 (Fax)\ninfo.gsi@be.ch\nwww.be.ch/gsi\n\nReferenz: 2019.GEF.1386 / stm, kr\n\nBeschwerdeentscheid vom 25. März 2020\n\nin der Beschwerdesache\n\nX.___\n\nBeschwerdeführerin\n\ngegen\n\nY.___\n\nVorinstanz\n\nsowie\n\nZ.___\n\nBeschwerdegegnerin\n\nbetreffend Beschaffung und Einführung einer unternehmensweiten IP basierten Telefonie und\nUCC Lösung für Y.___.\n(Zuschlagsverfügung der Vorinstanz vom 27. August 2019)\n\n1/34\nGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion\n2019.GEF.1386\n\nI. Sachverhalt\n\n1. Die Y.___ (fortan: Vorinstanz) hat am 11. Dezember 2018 auf der Internetplattform\nSIMAP1 den Auftrag «Telefonie und UCC» im selektiven Verfahren ausgeschrieben.\n\n2. 22 Bewerber haben den Teilnahmeantrag ab SIMAP bezogen. Davon haben acht Bewerber ihren Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht. Aufgrund der Bewertung der Teilnahmeanträge wurden fünf Teilnehmerinnen, darunter die X.___ (fortan: Beschwerdeführerin) und die\nZ.___ (fortan: Beschwerdegegnerin) zur Abgabe eines Angebots eingeladen.\n\n3. Drei Bewerberinnen, darunter die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin, haben fristgerecht ein Angebot eingereicht. Die drei Angebote wurden anhand der folgenden Zuschlagskriterien in der Reihenfolge der Gewichtungen bewertet:\n\nID Zuschlagskriterien Anteil in %\n1 Technische und funktionale Kriterien 40\n2 Anbieterspezifische Kriterien 20\n3 Offertpräsentation 10\n4 Kosten 30\n\nDabei erhielten die Angebote folgende Punkte (bei maximal 10'000 Punkten):\n\nID Beschwerdeführerin Beschwerdegegnerin Drittanbieterin\n1 3033 2933 2767\n2 1613 1773 1240\n3 0800 1000 0500\n4 3000 2862 0000\nTotal 8447 8569 4507\n\n4. Mit Verfügung vom 27. August 2019 erteilte die Vorinstanz der Beschwerdegegnerin im\nBeschaffungsverfahren «Beschaffung und Einführung einer unternehmensweiten IP basierenden\nTelefonie und UCC Lösung für die Y.___» den Zuschlag zu einem Gesamtpreis von\nCHF 2'465'270.00 inkl. MwSt.\n\n5. Mit Beschwerde vom 9. September 2019 hat sich die Beschwerdeführerin an die Ge-\nsundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) gewandt und folgende Anträge gestellt:\n\nA. Zur Sache\n\n1 Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz\n\n2/34\nGesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion\n2019.GEF.1386\n\n1. Die Zuschlagverfügung vom 28. August 2019 (Eröffnungsdatum) des Projekts Beschaffung und\nEinführung der unternehmensweiten IP basierenden Telefonie und UCC Lösung für die Y.___, sei\naufzuheben.\n\n2. Die Sache sei zur neuen Beurteilung unter Verzicht auf das Zuschlagskriterium Offertpräsentation,\nan die Beschaffungsstelle zurückzuweisen.\n\n3. Eventualiter zum Antrag Nr. 2: Die Sache sei zur Neubeurteilung nach Massgabe der Erwägungen\nder Beschwerdeinstanz an die an die Beschaffungsstelle zurückzuweisen.\n\nB. Zum Verfahren\n\n4. Der Beschwerde sei, zunächst superprovisorisch und alsdann definitiv, die aufschiebende Wirkung zu gewähren, d.h. der Beschaffungsstelle sei zu verbieten, das Vergabeverfahren durch -\nbzw. weiterzuführen bis über die vorliegende Beschwerde rechtskräftig entschieden ist.\n\n5. Eventualiter zum Antrag Nr. 4; Der Beschaffungsstelle sei vorsorglich zu untersagen, irgendwelche\nVollzugsvorkehrungen, welche den Ausgang des Beschwerdeverfahrens präjudizieren könnten,\nvorzunehmen, namentlich den Zuschlag zu erteilen und/oder den Vertrag abzuschliessen.\n\n6. Sämtliche für den Entscheid der vorliegenden Rechtsbegehren relevanten Verf ahrensakten seien\nhinter der Beschaffungsstelle zu edieren. Anschliessend sei der Beschwerdeführerin Gelegenheit\nzur Einsichtnahme in diese Akten und zur Stellungnahme sowie zur allfälligen Beschwerdeergänzung einzuräumen.\n\n- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge -\n\n"}