BSG 154.21) Seite 9 von 10 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.1248 III. Entscheid 1. Die Beschwerde vom 25. Juli 2019 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung