Selbst bei einem leichten Kontakt der Hände mit der genommenen Probe wäre es äusserst unwahrscheinlich, dass dieser Kontakt die Probe im festgestellten Umfang verunreinigen würde. Gleiches gilt auch bezüglich des Arguments des Beschwerdeführers, ein Teil der Probe sei auf den Tisch gefallen. Selbst wenn die Probe mit dem Tisch in Kontakt gekommen sein sollte und dieser, wie in einem Restaurationsbetrieb zu erwarten, sauber ist, sollte die Probe keine so hohe Anzahl Bakterien enthalten. Das Gleiche gilt für das vom Betrieb zur Verfügung gestellte Besteck.