4.2.3 Die Vorinstanz bringt korrekterweise vor, dass die Probenentnahme nicht unter sterilen Bedingungen erfolgen muss und dass es keine Vorgaben zum Tragen von Handschuhen gibt. Ein korrektes Händewaschen sei ausreichend. Da die Proben nicht mit den Händen sondern mittels vom kontrollierten Betrieb zur Verfügung gestellte Besteck genommen werden, könnte aber selbst das fehlende Händewaschen gar nicht zu einer solchen Verunreinigung führen. Selbst bei einem leichten Kontakt der Hände mit der genommenen Probe wäre es äusserst unwahrscheinlich, dass dieser Kontakt die Probe im festgestellten Umfang verunreinigen würde.