Am Anfang des Verfahrens bringt er vor, die Lebensmittelkontrolleurin habe die Kartoffelprobe genommen ohne die Hände, den Löffel oder das Thermometer zu waschen und habe auch keine Handschuhe getragen. Der angeblich verunreinigte Thermometer und auch der Löffel scheinen später keine Rolle mehr zu spielen, dafür ist in der Beschwerde plötzlich die Rede davon, dass die Lebensmittelkontrolleurin mit dem schmutzigen Teppich in Berührung gekommen und ein Teil der Probe auf den Tisch gefallen sei. Alles in allem sind die Argumente des Beschwerdeführers als unglaubhaft zu bezeichnen und vermögen daher keine ernsthaften Zweifel an der Arbeitsweise der Vorinstanz zu begründen.