Dabei genügt ein so hoher Grad an Wahrscheinlichkeit, dass keine vernünftigen Zweifel bleiben. Für die Bewertung der Beweise gilt das Prinzip der freien Beweiswürdigung. Demnach gibt es keine fixen Regeln über die Bewertung von Beweismitteln. Die Behörde muss lediglich sachlich begründen können, weshalb sie einen Beweis als erbracht bzw. als nicht erbracht erachtet.15