Seite 6 von 10 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.1248 nahme gemäss den Richtlinien gearbeitet wird und die verlangten Qualitätstandards eingehalten werden. Von einem Fehlverhalten der Mitarbeiter ist nur auszugehen, wenn erhebliche Zweifel bestehen. Die Vorinstanz und ihre Mitarbeiter haben kein persönliches Interesse daran, die Qualitätstandards für die Probeentnahme zu missachten und eine verunreinigte Probe zu untersuchen.