GEF ist die Vorinstanz insbesondere zuständig für den Vollzug der eidgenössischen Lebensmittelgesetzgebung. Die Vorinstanz ist von der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS) gemäss den gesetzlichen Vorgaben akkreditiert.11 Akkreditierung bedeutet die formelle Anerkennung der fachlichen und organisatorischen Kompetenz einer Stelle, eine konkrete, im Geltungsbereich der Akkreditierung beschriebene Dienstleistung durchzuführen.12 Es ist eine vertrauensbildende Massnahme, die es Behörden, der Wirtschaft sowie der Gesellschaft erlaubt zu beurteilen, ob Prüf-, Inspektions- oder Zertifizierungsstellen bestimmte Aufgaben mit der geforderten, hohen Zuverlässigkeit ausführen können.13