3.1 Auf jeder Stufe der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln, von für die Lebensmittelproduktion gehaltenen Tieren und von Gebrauchsgegenständen werden risikobasierte amtliche Kontrollen durchgeführt (Art. 30 Abs. 1 LMG). Dabei überprüfen die Seite 5 von 10 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.1248