2.3 Der Beschwerdeführer bringt in der Beschwerde 25. Juli 2019 erneut vor, die Lebensmittelkontrolleurin habe sich vor der Probenentnahme die Hände nicht gewaschen. Sie sei mit dem Teppich in Berührung gekommen, womit ihre Hände schmutzig gewesen seien. Zudem seien ihre Hände während der Probenentnahme der Kartoffeln mit dieser Probe in Berührung gekommen und ein Teil der Probe sei auf den Tisch gefallen. Die Resultate könnten nicht richtig sein, da die Lebensmittelkontrolleurin sich die Hände nicht gewaschen habe und unsorgfältig mit der Probe umgegangen sei.