Die Vorinstanz führt aus, dass es für die Probenerhebung keine Vorgaben gebe, dass Handschuhe getragen werden müssten. Ein korrektes Händewaschen sei gemäss ihren Erkenntnissen und Seite 4 von 10 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.1248 den darauf basierenden Vorgaben angemessen. Zudem würden die Proben mit Besteck, welches vom Betrieb zur Verfügung gestellt werden müsse, in die sterilen Probenerhebungsbecher abgefüllt.