Anlässlich der Inspektion am 12. März 2019 seien zwei Proben erhoben worden. Eine der Proben habe mit grossen Mängeln in der Prozesshygiene beanstandet werden müssen. Mit der Probenerhebung würden die Produktionsprozesse und insbesondere die Umsetzung von Arbeitsanweisungen der Selbstkontrolle des Betriebes überprüft. Bei der Inspektion würden auch Selbstkontrollmassnahmen wie eigene Untersuchungen bzw. eigene Analysenaufträge, welche die Produktionsmethoden und -hygiene sowie Lagerbedingungen überwachen, kontrolliert. Die Vorinstanz führt aus, dass es für die Probenerhebung keine Vorgaben gebe, dass Handschuhe getragen werden müssten.