2.1 In der Einsprache vom 2. April 2019 hält der Beschwerdeführer fest, Y.___ (nachfolgend Lebensmittelkontrolleurin) habe die Kartoffelprobe genommen ohne die Hände, den Löffel oder das Thermometer zu waschen und habe auch keine Handschuhe getragen. Zudem sei ihre Hand mit den Kartoffeln in Berührung gekommen. Da die Lebensmittelkontrolleurin alle Vorsichtsmassnahmen für die Probenahme ignoriert habe, sei sie auch für die Inspektionskosten und die Gebühr für die Untersuchungen verantwortlich. Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, er brauche keine weitere schulische Ausbildung, da es nicht sein Fehler sei.