1 Vgl. Vorakte 1 2 Vgl. Vorakte 6 3 Vgl. Vorakte 8 4 Vgl. Vorakten 9 - 12 5 Vgl. Vorakte 15 Seite 2 von 10 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.1248 7. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GEF leitet,6 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 28. August 2019 die Beschwerde unter Verrechnung der Kosten abzuweisen.