a) Sicherstellen, dass in Ihrem Betrieb der Hände- und Produktionshygiene jederzeit die notwendige Beachtung geschenkt wird; b) alle Personen im Betrieb, welche mit verderblichen Lebensmitteln umgehen, diesbezüglich schulen; c) die durchgeführte Schulung im Rahmen der Selbstkontrolle dokumentieren; d) durch Laboranalysen den Erfolg der getroffenen Massnahmen überprüfen lassen; e) uns bis 30. April 2019 den Schulungsnachweis (c) sowie die Analysenzertifikate (d) zustellen. Zudem wurden dem Beschwerdeführer Gebühren von insgesamt CHF 483.00 auferlegt.