1. Am 22. März 2019 erliess das Kantonale Laboratorium Bern (KL; nachfolgend: Vorinstanz) die Verfügung zur Inspektion vom 12. März 2019 im Betrieb A.___ (Kontrolle Nr. L2329). Darin wurden diverse lebensmittelrechtliche Beanstandungen festgehalten und entsprechende Massnahmen verfügt. Unter anderem wurde die Probe der Kartoffel-Kichererbsen- Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.1248 Mischung mit grossen Mängeln beanstandet und in Ziffer 5 des Dispositivs folgende Massnahmen angeordnet:1