III. Entscheid 1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 vom 11. Juli 2019 wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 2 vom 11. Juli 2019 wird vollumfänglich abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer 2 zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Parteikosten werden keine gesprochen. IV. Eröffnung - Rechtsanwältin B.___, z.Hd. der Beschwerdeführenden, per Einschreiben - Vorinstanz, per Kurier