Einzig im Titel kommt das Wort «Verantwortung» vor. Insbesondere die Passage, dass der Küchenchef bestrebt sei die Anweisungen bezüglich Hygieneanforderungen zu befolgen, stellt klar, dass der Küchenchef gar nicht die verantwortliche Person sein kann, solange er weiterhin dem Beschwerdeführer 2 unterstellt ist und seine Anweisungen zu befolgen hat. Das Dokument reicht nach dem Gesagten nicht aus, um die Verantwortung an eine Stellvertretung abzutreten.