5.2 Zu prüfen bleibt, ob in der fraglichen Zeit der Küchenchef die Verantwortung als Stellvertreter übernommen hat. Mit dem vorgelegten Dokument «Verantwortung Küchenchef»22 wird bestätigt, dass der Küchenchef den Inhalt des Ordners Lebensmittelhygiene gelesen, verstanden und zur Kenntnis genommen habe und vom Betriebsleiter über die Aufgaben bezüglich der Hygieneanforderungen informiert worden sei. Bezüglich der Übernahme der Verantwortung gegenüber der Behörde oder allgemein von Verantwortung wird keine Aussage gemacht. Einzig im Titel kommt das Wort «Verantwortung» vor.