Seite 6 von 10 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern 2019.GEF.1194 Abs. 2 LGV). Soll eine andere Person als verantwortliche Person bestimmt werden, braucht es folglich zwingend eine entsprechende prospektive Meldung an die zuständige Behörde. Die gemeldete Person fungiert dabei nicht als Stellvertretung, sondern wird selber verantwortlich.