3. Am 15. März 2019 fand eine Nachinspektion statt (Kontrolle Nr. L3748). Die Vorinstanz erliess die dazugehörige Verfügung und den Inspektionsbericht am 19. März 2019. Darin wurde festgehalten, dass die am 14. März 2019 angeordneten Massnahmen bis auf einige kleinere Beanstandungen umgesetzt wurden und die Küche wieder für die Benützung freigegeben werden konnte. Als für den Betrieb verantwortlich wurde abermals der Beschwerdeführer 2 aufgeführt.5