2. Am 14. März 2019 fand eine erneute Inspektion im C.___ statt (Kontrolle Nr. L1897) bei welcher E.___ (nachfolgend: Küchenchef oder Stellvertreter des Bewilligungsinhabers) anwesend war. Im vor Ort abgegebenen Teilbericht wurde ein sofortiges Verbot der Benutzung der Küche, bis zu einer erfolgreichen Nachinspektion, verfügt.2 Der Gesamtbericht zum Teilbericht sowie die Verfügung zur Inspektion vom 14. März 2019 (Kontrolle Nr. L1897) eröffnete die Vorinstanz am 18. März 2019.3