Zudem liefert es Entscheidungsgrundlagen für die Rechtsanwendung und dient damit der transparenten und willkürfreien Praxis.26 Wie andere Richtlinien für die Verwaltungstätigkeit gehört auch das BKSE- Handbuch nicht zu den Rechtsätzen. Vielmehr handelt es sich nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung und herrschender Lehre um vollzugslenkende Verwaltungsverordnungen, welche eine einheitliche Handhabung des Verwaltungsermessens sicherstellen sollen.27 Verwaltungsverordnungen entfalten grundsätzlich nur im Verhältnis zwischen übergeordneter und untergeordneter Verwaltungseinheit verpflichtende Wirkung.