1.4 Die angefochtene Budgetverfügung datiert vom 23. April 2019 und ist dem Beschwerdeführer am 24. April 2019 zugegangen.15 Die Beschwerde wurde am 6. Juni 2019 der Schweizerischen Post übergeben.16 Damit ist die Beschwerdefrist von 30 Tagen gemäss Art. 67 Abs. 1 VRPG abgelaufen.