1. Die Beschwerde vom 27. Juni 2018 wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Es wird festgestellt, dass der Beschwerdeführer seiner Notfalldienstpflicht nicht nachkommt und hierfür ersatzabgabepflichtig ist. 3. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1'200.00, werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.