autoritativer Regelung (erneut) an die Vorinstanz weiterzuleiten, welche eine beschwerdefähige Verfügung erlässt. Die Beschwerde erweist sich damit in diesem Punkt ebenfalls als unbegründet und ist abzuweisen. Weitergehende Ausführungen zum Feststellungsantrag des Beschwerdeführers (Rechtsbegehren 3) erübrigen sich. 7. Kosten