Der Beschwerdeführer hält in seiner Beschwerde fest, er habe im Jahr 2016 vier Wochen NFD (organisiert durch die Beschwerdegegnerin) geleistet und legt als Beweismittel ein undatiertes Dokument eines unbekannten Verfassers mit dem Titel "med. dent. A.___ zugeteilte und geleistete Notfalldienste 2016" bei.61