56 Vgl. unpagninierte Vorakten: Beilage 2 zum Schreiben der Beschwerdegegnerin vom 27. Februar 2018 Seite 15 von 19 Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern nicht mehr am NFD der Beschwerdegegnerin beteilige. In jedem Fall schulde er die Ersatzabgabe für sämtliche nicht geleisteten Notfalldienste.57