5.3 Der Beschwerdeführer bringt vor, dass er bzw. seine Arbeitgeberin seit Herbst 2016 einen eigenen NFD betreibe. Dieser sei an 365 Tagen und während 24 Stunden für die Allgemeinheit zugänglich, d.h. nicht nur für bereits bestehende Patientinnen und Patienten der "E.___." Damit komme er seiner Notfalldienstpflicht nach.