5.2 Die Notfalldienstpflicht dient der Sicherstellung der flächendeckenden medizinischen Erstversorgung der Bevölkerung in dringenden Fällen ausserhalb der Sprechstundenzeiten und an Wochenenden.45 Mit anderen Worten soll so die Versorgungssicherheit etwa an Wochenend- und Feiertagen sowie in den Abend- und Nachtstunden sichergestellt werden. Unter "dringende Fälle" fallen Unfälle, plötzlich auftretende oder sich verschlimmernde Erkrankungen bedrohlichen Charakters, aber auch sonstige Erkrankungen aller Art von einigem Gewicht, deren Behandlung keinen Aufschub erduldet.46