3.7 Zu den vom Beschwerdeführer am 21. Januar 2019 eingereichten Merkblättern hielt die Beschwerdegegnerin am 25. Januar 2019 fest, dass die zu den Akten gereichten Info Merkblätter "Notruf und nützlich Hinweise" beide als Ausgabe "2018/2019" gekennzeichnet seien. Angefochten sei die Verfügung der GEF, die den Beschwerdeführer zur Ersatzabgabe ab dem Jahr 2016 verpflichte, sofern kein NFD geleistet worden sei. Es handle sich damit nur um einen Teil des Zeitraums, in welchem die Erfüllung der Notfalldienstpflicht des Beschwerdeführers zur Frage stehe.