3.4 In seiner Beschwerde vom 27. Juni 2018 wiederholt und bekräftigt der Beschwerdeführer seine Ausführungen der Schreiben vom 23. Mai 2017, 14. November 2017 und 29. März 2018, wonach er aufgrund der Auskunft des Leiters des NFD Region F.___ einen eigenen NFD betreibe. Damit ergebe sich die gleiche Situation wie bei den Zahnarztzentren, weshalb er von der Ersatzabgabe entbunden sei. Überdies sei er nicht Mitglied bei der Beschwerdegegnerin. Ergänzend hält er fest, dass der von der Arbeitgeberin des Beschwerdeführers organisierte NFD selbstverständlich mittels Inseraten / Anzeigen in Zeitungen öffentlich gemacht werde.