Es liege auf der Hand, dass ein Zahnärztezentrum mit einem Team von mehreren Zahnärztinnen und Zahnärzten grundsätzlich in der Lage sei, diesen Anforderungen zu entsprechen, ein Einzelpraktiker hingegen nicht. Jede krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder anderweitige Abwesenheit seinerseits hätte zur Folge, dass der NFD vorübergehend nicht aufrechterhalten werden könnte, wodurch es am (im Bereich der Notfallversorgung besonders wichtigen) zeitlich umfassenden Angebot fehlen würde.